Aufenthaltserlaubnis Türkei

Wer in der Türkei eine Immobilie erwirbt, hat zeitgleich das Recht, anschließend eine Aufenthaltserlaubnis an offizieller Stelle zu beantragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Immobilie in der Türkei entsprechend lukrativ bleibt. Die Genehmigung muss vor Ort beantragt werden. Zudem benötigen Sie einige Dokumente.

Denn für EU-Bürger gelten die Bestimmungen innerhalb Europas erst einmal nicht.

Aufenthalt in der Türkei

Steht der Kauf einer Immobilie in der Türkei im Raum, geht es schnell ebenfalls um eine Aufenthaltserlaubnis. Schließlich sind es nicht nur türkische Staatsbürger, die mit einem Objekt im traumhaften Staat, welcher in sieben Regionen eingeteilt ist, erwerben wollen. Auch immer mehr Deutsche, Russen, aber auch Skandinavier oder Briten interessieren sich für den Privatbesitz in einem der schönsten Länder der Welt.

Wie bereits erwähnt, weicht die Bürokratie für EU-Bürger ein wenig ab von dem, was innerhalb der Europäischen Union möglich ist. Denn während hier mit einem europäischen Pass in jedem Land gelebt werden darf, sieht das in der Türkei anders aus. Zwar darf auch hier eine Weile zu Urlaubszwecken verweilt werden; wer jedoch längerfristig im Land bleiben möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nötige Dokumente und Fristen

Dies kann bei der örtlichen Polizeistation erfolgen. Genauer, in der Abteilung für die Arbeit mit Ausländern. Hierfür benötigen Antragsteller ein ausgefülltes Antragsformular (kann vorher eingeholt werden) in türkischer, russischer oder englischer Sprache, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, vier Farbfotos sowie Bargeld. Der Antrag muss persönlich eingereicht werden und die Kosten für das Verfahren sind ebenfalls umgehend zu begleichen.

Die Prüfung des Antrags kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Wird der Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei zugestimmt, erhalten zudem die Mitglieder der Familie des Antragsstellers eine Aufenthaltsgenehmigung. Hierzu gehören der Ehepartner und alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sollen weitere Kinder, die 18 Jahre und älter sind, Eltern oder gar Geschwister ebenfalls in der Immobilie in der Türkei leben, müssen diese eine separate Aufenthaltsgenehmigung unter vorangegangenen Umständen beantragen.

Zudem muss nach der Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung binnen einer Frist von drei Monaten eine Eigentumsbescheinigung der in der Türkei gekauften Immobilie im örtlichen Sicherheitsbüro vorgelegt werden. Durch die Erbringung dieses Nachweises verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr. Gerne beraten wir von Premium Property Turkey Sie auch in sämtlichen Fragen zu diesem Thema.